Die Polizei wird bei akuter Gefährdung oder Straftaten zum Nachteil von Kindern aktiv.
Wann Polizei einschalten?
Bei akuter Gefahr, bei schweren Straftaten und wenn andere Hilfen nicht greifen oder abgelehnt werden.
Die Polizei wird bei akuter Gefährdung oder Straftaten zum Nachteil von Kindern aktiv.
Bei akuter Gefahr, bei schweren Straftaten und wenn andere Hilfen nicht greifen oder abgelehnt werden.